Bilanzierung

Bilanzierung

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Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen zu einem bestimmten Stichtag eine Bilanz erstellen. Die Bilanz ist eine komplexe Darstellung der Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen, die auf den Aufzeichnungen im Rahmen der doppelten Buchführung basiert. Dabei wird jeder einzelne Geschäftsvorfall innerhalb eines Betriebs nach genau vorgegebenen Regeln erfasst und kontiert. Wer zur Bilanzierung und zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, der sollte seine Buchhaltung mit professionellen Tools ausstatten, um die Anforderungen an die Bilanz zu erfüllen.

Was bedeutet die Bilanzierung?

Die Bilanzierung beschreibt die Erstellung einer Bilanz. Der Begriff Bilanz geht auf die alte Balkenwaage zurück. Das deutet an, worin die wesentliche Aufgabe der buchhalterischen Bilanz liegt.

Mit der Balkenwaage ermittelte zum Beispiel ein Kaufmann das Gewicht und damit den Wert einer Sache. Dabei legte er einen Gegenstand beispielsweise in die linke Waagschale und den zu bemessenden Gegenstand in die rechte Schale. Sobald die Waage ausgeglichen war, konnte er den Wert bestimmen. Genauso wie eine Waage den Wert einer Sache ermittelt, indem sie in der Waage ist, beschreibt der Begriff Bilanz die ausgleichende Gegenüberstellung von Werten.

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz im Rechnungswesen bezeichnet dementsprechend eine Gegenüberstellung des Vermögens mit dem Kapital in einem Unternehmen. Dabei ist die Bilanz durch drei zentrale Eigenschaften gekennzeichnet:

  • Jahresabschluss
    Die Bilanz bildet den Abschluss eines Wirtschaftsjahres oder einer anderen vorgegebenen Zeitspanne. In der Regel erstellt die Buchhaltung zumindest einmal im Jahr eine Jahresbilanz zum Jahresende, dem Bilanzstichtag. Zum Abschluss eines Geschäftsjahres muss immer eine Bilanz erstellt werden.
  • Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden
    Im Grundsatz liefert die Bilanz eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Dabei müssen die Summen der beiden Posten Vermögen und Kapital stets einander entsprechen. Die Bilanzgleichung muss daher lauten: Vermögen = Kapital
  • Gliederung in Aktiva und Passiva
    Die Gliederung der Bilanz ist vom Gesetzgeber genau vorgegeben. Im Überbau der Bilanz besteht die Gliederung aus den Aktiva und Passiva

Welche Arbeitsschritte gehören zur Bilanzierung?

Bei der Erstellung der Bilanz müssen drei zentrale Arbeiten umgesetzt werden:

  • Inhaltliche Bestimmung und Zuordnung
    Das Vermögen muss ebenso wie das Kapital inhaltlich bestimmt werden. Gemäß ihrem Inhalt müssen die einzelnen Werte den Aktiva oder den Passiva zugeordnet werden.
  • Bilanzierung der Höhe nach
    Die Gegenstände der Bilanz müssen einer Bewertung unterzogen werden. Die Bewertung wird auch mit dem buchhalterischen Begriff „Bilanzierung der Höhe nach“ bezeichnet. Bei der Bewertung wird einem Bilanzposten ein Betrag zugemessen. Dieser richtet sich nach den vorgegebenen Bewertungsvorschriften.
  • Gliederung
    Die Gliederung der Bilanz muss den gesetzlichen Bestimmungen folgen.

Welche formalen Grundsätze gelten für die Bilanz?

Im Unternehmensgesetzbuch gibt der Gesetzgeber im § 195 UGB vor, dass der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen hat. Die Bilanz muss in Folge der gesetzlichen Vorgaben klar und übersichtlich aufgestellt werden. Der Jahresabschluss muss so ausgeführt werden, dass er dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage seines Unternehmens vermittelt.

Was sind die Kernaufgaben der Bilanz?

Die Bilanz erbringt wichtigen Nachweis über unterschiedliche Gesichtspunkte im wirtschaftlichen Handeln eines Unternehmens. Diese Nachweise ermöglichen dem Unternehmen eine Bewertung der wirtschaftlichen Lage, der Vermögensentwicklung sowie der Gewinnentwicklung. Die Bilanz im Rahmen der Bilanzierung führt auch zur steuerlichen Bewertung sowie zu einer Bewertung durch Dritte, wie zum Beispiel durch potentielle Kreditgeber, Investoren, Käufer, Nachfolger oder Teilhaber. Zu den Kernaufgaben der Bilanz gehört daher auch, über die Beschaffenheit und die Entwicklung eines Unternehmens die erforderlichen Nachweise bereit zu stellen:

  • Nachweis über den Erfolg
    Die Bilanz legt den Erfolg durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens offen. Dabei stellt sie die Bestände verschiedener Aktiva und Passiva gegenüber.
  • Nachweis über das Vermögen
    Der Aufbau des Vermögens im Unternehmen wird durch die Bilanz aufgeschlüsselt und gekennzeichnet. Dies geschieht insbesondere durch die Gegenüberstellung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
  • Kapitalnachweis
    Die Bilanz stellt zudem ein Mittel zum Ausweis des Kapitalaufbaus. Indem sie Eigenkapital und Fremdkapital eines Unternehmens darstellt, erbringt sie einen Nachweis darüber, wie dieses das Kapital einsetzt und erhält.
  • Nachweis über die Liquidität
    Die Bilanz gibt Auskunft darüber, wie die Liquidität eines Unternehmens beschaffen ist und ob zum Beispiel Kreditwürdigkeit besteht.

Wie ist die Bilanz aufgebaut?

Das Unternehmensgesetzbuch gibt den Unternehmen in Österreich sehr genau vor, wie sie die Bilanzierung durchführen müssen. Aufbau und Gliederung der Bilanz werden durch das Unternehmensgesetzbuch § 198 UGB genau dargelegt.

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Welche Gliederung gilt für die Bilanz?

Da in der Bilanz das Vermögen den Schulden gegenüber gestellt wird, bilden diese beiden grundlegenden Merkmale den Überbau der Bilanz.

  • Aktiva - die linke Seite
    In der Bilanz entspricht das Vermögen den Aktiva. Die Aktiva stehen auf der linken Seite der Bilanz. Sie setzen sich aus den beiden übergeordneten Posten Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammen. Die Aktiva geben Auskunft über die Mittelverwendung. Sie geben an, wie die Mittel durch das Unternehmen eingesetzt werden.
  • Passiva - die rechte Seite
    Auf der rechten Seite der Bilanz stehen mit den Schulden die Passiva. Sie bestehen aus Eigenkapital und Fremdkapital. Die Passiva beschreiben die Mittelherkunft. Sie geben an, wo die Mittel herkommen, die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt sind.

Welche Inhalte gehören in die Bilanz?

Das Unternehmensgesetzbuch gibt im § 198 UGB genau vor, welche Bestandteile die Bilanz enthalten muss. Dazu gehören:

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Eigenkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Was sind Aktiva?

Aktiva bilden das Vermögen eines Unternehmens ab. Mit der Darstellung der Aktiva dokumentiert die Bilanz, wie das Unternehmen seine finanziellen Mittel verwendet. Das Vermögen eines Unternehmens zerfällt bei der Bilanzierung in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen fasst alle Positionen im Vermögen eines Unternehmens zusammen, die für den Betrieb erforderlich sind. Das Anlagevermögen stellt die Infrastruktur des Unternehmens. Denn es besteht in den Anlagen, die den erforderlichen Rahmen für den Betrieb bereit stellen. Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine Nutzung zum praktischen Betrieb des Unternehmens über eine lange Zeitspanne hinweg bereitstehen. Ihre Nutzungsdauer überschreitet dabei mindestens ein Jahr. Zum Anlagevermögen gehören zum Beispiel:

  • Gebäude
  • Maschinen
  • Firmenfahrzeuge

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen bezeichnet Werte, die nur kurzfristig im Betrieb verbleiben, um diesem zur Nutzung zur Verfügung zu stehen. Zum Umlaufvermögen gehören Güter, die im Laufe des wirtschaftlichen Betriebs in einem Unternehmen wieder verbraucht werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bankguthaben
  • Warenvorräte
  • Forderungen
  • Wertpapiere

Daneben listet die Aktivseite auch aktive latente Steuern für voraussichtlich zukünftige Steuerguthaben sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten für geleistete Vorauszahlungen auf.

Was sind Passiva?

Die Passiva bezeichnen die Schulden des Unternehmens. Dabei bezeichnet der Begriff Schulden das Kapital, das dem Unternehmen für sein wirtschaftliches Handeln zur Verfügung gestellt ist. Die Passiva geben Auskunft über die Herkunft von finanziellen Mitteln. Passiva bestehen im Kern aus den beiden Positionen Eigenkapital und Fremdkapital.

  • Eigenkapital
    Das Eigenkapital stammt vom Unternehmer oder von den Gesellschaftern selbst. Das Eigenkapital kann aus dem Privatvermögen des Unternehmers stammen, das dieser in seinen Betrieb einbringt.
  • Fremdkapital
    Das Fremdkapital bezeichnet finanzielle Mittel, die einem Unternehmen für dessen Betrieb zur Verfügung gestellt sind. Das Kapital kann dabei durch Banken bereitgestellt sein, die es mit Zinsen belegen. Es kann aber auch durch Teilhaber oder Investoren eingestellt sein. Auch finanzielle Mittel, die durch Lieferanten zur Verfügung gestellt sind, gehören zum Fremdkapital.
  • Rückstellungen
    Unter bestimmten Umständen müssen Unternehmen Rückstellungen aufbauen. Damit schaffen sie Reserven, um zum Beispiel in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben sowie Investitionen zu leisten oder eingegangene Verpflichtungen erfüllen zu können. Auch für Steuern oder Pensionen müssen Rückstellungen gebildet werden.

Auch passive latente Steuern für eine voraussichtlich zukünftige Steuerbelastung sowie passive Rechnungsabrenzungsposten für erhaltene Vorauszahlungen werden in den Passiva bei der Bilanzierung aufgelistet.

Wie berechnet die Bilanz das Eigenkapital?

Die Bilanz legt die Höhe des Eigenkapitals offen, indem sie das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen zusammenzählt, um danach das Fremdkapital von der Summe abzuziehen. Der verbleibende Rest aus dieser Differenz ergibt den Bestand des Eigenkapitals in einem Unternehmen.

(AV +UV)-FK= EK

Was ist die Bilanzsumme bei der Bilanzierung?

Die Summe aller Aktiva am Bilanzstichtag ergibt die Bilanzsumme. Ihr gleichgestellt ist die Summe aller Passiva. Beide Seiten der Bilanz müssen genau übereinstimmen. Denn jede Buchung eines Geschäftsvorfalls wird in der doppelten Buchführung in zwei einander ausgleichenden Positionen der Bilanz erfasst.

Befinden sich die beiden betroffenen Positionen entweder auf der Aktiva oder der Passiva Seite, dann ändert sich die Bilanzsumme nicht. Befindet sich ein Konto in den Aktiva und das andere in den Passiva, dann ändert sich die Bilanzsumme. In beiden Fällen bleiben die Summen von Aktiva und Passiva bei der Bilanzierung jedoch ausgeglichen.

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