Die Körperschaftssteuer besteuert das Einkommen von juristischen Personen

Welche Bedeutung hat die Körperschaftsteuer für Unternehmen?

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Für bestimmte Unternehmensformen fällt die sogenannte Körperschaftsteuer an. Sie übernimmt für diese Unternehmen die Funktion der Einkommensteuer. Im Folgenden werden die Regelungen für die entsprechende Steuererklärung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen erklärt.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Während die Einkommensteuer die Einnahmen von natürlichen Personen besteuert, fällt die Körperschaftsteuer, die mit dem Kürzel KöSt bezeichnet wird, auf das Einkommen juristischer Personen an. Die Pflicht zur Bezahlung von Körperschaftsteuer entsteht überall dort, wo Unternehmen von juristischen Personen geführt werden.

Was sind juristische Personen?

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen den natürlichen und den juristischen Personen. Juristische Personen, die auch als juristische Einheiten bezeichnet werden, bestehen in einem Zusammenschluss von natürlichen Personen. Die juristische Person wird auch als Körperschaft bezeichnet.

Die Körperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, der auf Dauer angelegt ist. Der Zusammenschluss verfolgt einen genau definierten Zweck. Der Bestand der Körperschaft ist dabei nicht abhängig vom Verbleib der einzelnen Personen, aus denen sie sich zusammensetzt.

Ein wichtiges Merkmal der Körperschaft ist ihre Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass die Körperschaft in Rechtsangelegenheiten als rechtskräftige Person behandelt wird.

Das Vermögen einer Körperschaft ist eigenständig und damit vom Vermögen der Mitglieder des Zusammenschlusses oder der einzelnen Gesellschafter getrennt.

Es gibt grundsätzlich zwei Formen an Körperschaften:

  • privatrechtliche Körperschaft
  • Körperschaft des öffentlichen Rechts

Privatrechtliche Körperschaften

  • Vereine
    Vereine sind Vereinigungen zur Verfolgung bestimmter Zwecke
  • Aktiengesellschaften AG
    AGs sind Kapitalgesellschaften, deren Kapital aus Aktien besteht
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
    Die GmbH hat mehrere Gesellschafter und zählt zu den Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
    Eine Genossenschaft ist ein Verband zur Förderung von Mitgliedern

Auch die Gewinnausschüttung einer Gesellschaft an eine juristische Person unterliegt der Körperschaftsteuer. Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist dabei der Jahresgewinn, der sich aus der Bilanz ergibt.

Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Gebietskörperschaften
    wie zum Beispiel Bund, Länder oder Bezirke
  • Verbandskörperschaften
    wie zum Beispiel Gemeindeverbände
  • Personalkörperschaften
    wie zum Beispiel die Hochschülerschaft, die Arbeiterschaft oder die Industrie- und Handelskammern

Die Körperschaften öffentlichen Rechts müssen nur dann Körperschaftsteuer bezahlen, wenn sie neben ihrer allgemeinen Arbeit auch einen Gewerbebetrieb führen.

Bemessungsgrundlage & mehr?

Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer stellt das Einkommen dar, das die Körperschaft innerhalb eines festgelegten Veranlagungszeitraums erwirtschaftet hat. Dabei richtet sich die Körperschaftsteuer nach den Vorgaben für die Einkommensteuer, die durch das Einkommensteuergesetz festgelegt sind. Das Körperschaftsteuergesetz übernimmt die meisten Regelungen des EStG und fügt diesen weitere Vorgaben hinzu, wo es aufgrund der besonderen Merkmale der Körperschaft erforderlich ist. Zu den Vorgaben, in denen das Körperschaftsteuergesetz den Regelungen des Einkommensteuergesetzes folgt, gehören neben weiteren insbesondere die Art der Gewinnermittlung oder die Form der Steuerzahlungen.

Für Körperschaften, die eine Pflicht zur Rechnungslegung, also zur doppelten Buchführung und Bilanzierung haben, gelten besondere steuerliche Vorschriften. Davon sind insbesondere zwei Merkmale betroffen:

  • Bemessungsgrundlage
    Die gesamten Einkünfte von betroffenen Körperschaften müssen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erfasst und zu einer Summe zusammengefasst werden. Eine Unterscheidung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und dem Kapitalvermögen, wie bei natürlichen Personen, ist bei der Gewinnermittlung von Körperschaften nicht möglich. Betroffen von den besonderen Regelungen sind insbesondere Kapitalgesellschaften.
  • Abrechnungszeitraum Wirtschaftsjahr
    Auch im Abrechnungszeitraum unterscheiden sich die Regelungen für die Körperschaftsteuer von den Vorgaben für die Einkommensteuer. Während sich der Abrechnungszeitraum für die Einkommensteuer ausschließlich über ein Kalenderjahr erstreckt, können bilanzpflichtige Körperschaften anstatt des starren Kalenderjahres auch ein flexibles Wirtschaftsjahr für ihre Abrechnung wählen. Das Wirtschaftsjahr kann zu einem sinnvoll festgelegten Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres beginnen, um nach Ablauf eines vollen Jahres zu enden.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?

Die Körperschaftsteuer wird in der Regel auf die gesamten Einkünfte der Körperschaft innerhalb eines Veranlagungszeitraums erhoben. Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer liegt derzeit bei 25 Prozent. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist der Steuersatz der KöSt nicht abhängig von der Höhe des Einkommens, sondern mit einem Fixsteuersatz belegt.

Die Einkünfte, die eine Körperschaft erzielt, können unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig der Form der Körperschaft zweimal besteuert werden. Denn die Besteuerung einer Körperschaft fällt sowohl für die juristische Person der Körperschaft an, als auch für die natürliche Person eines Gesellschafters.

  • Besteuerung Körperschaft
    Der Gewinn einer Körperschaft wird mit der Körperschaftsteuer in Höhe von 25% des Gewinnbetrags belegt. Dabei ist es unerheblich, ob die Körperschaft nach der Besteuerung eine Gewinnausschüttung vornimmt oder eine Ausschüttung aussetzt.
  • Besteuerung Gesellschafter
    Nach der Besteuerung der Körperschaft kann diese an ihre Gesellschafter einen Gewinn ausschütten. Die Gesellschafter als natürliche Personen müssen ihren Gewinn als Kapitalertrag versteuern. Auf diese Weise wird auch die Ausschüttung noch einmal versteuert, indem sie durch die Kapitalertragsteuer KESt belastet wird. Die KESt ist eine weitere Form der Einkommensteuer, die die Kapitalerträge von Steuerpflichtigen besteuert. Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% wird durch die Körperschaft von der Gewinnausschüttung abgezogen und direkt an das Finanzamt ausbezahlt.

Gibt es einen Freibetrag für die Körperschaftsteuer?

  • Vereine
    Der Gesetzgeber gewährt nur in Ausnahmefällen Erleichterungen für die Körperschaftsteuer. Zu den betroffenen Körperschaften zählen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine, für die unter enggefassten Voraussetzungen die Nutzung eines Freibetrags in Betracht kommt. Das gilt zum Beispiel für Einnahmen aus Vereinsfesten, Flohmärkten oder durch einen Faschingsball. Entsteht hierbei ein Gewinn, dann gilt für diesen ein Freibetrag für die Körperschaftsteuer in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr.
  • Alle anderen Körperschaften
    Für Körperschaften, die nicht als gemeinnütziger Verein organisiert sind, ist ein Freibetrag für die Körperschaftsteuer nicht vorgesehen. Vielmehr müssen auch Körperschaften, die keine Einkünfte innerhalb des Abrechnungszeitraums eines Wirtschaftsjahres erzielt haben, die so genannte Mindestkörperschaftsteuer bezahlen.

Was ist die Mindest-Körperschaftsteuer?

Kapitalgesellschaften in Österreich sowie ausländische Kapitalgesellschaften, die in Österreich steuerpflichtig sind, müssen auch dann Körperschaftsteuer entrichten, wenn sie innerhalb eines Wirtschaftsjahres keine Gewinne erzielt haben. Die Körperschaftsteuer fällt auch an, wenn die Körperschaft einen Verlust zu verzeichnen hat. Die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer richtet sich nach der Rechtsform der Körperschaft. Demnach fallen die folgenden Beträge für die Mindestkörperschaftsteuer an:

  • GmbH mit Gründung vor 30.6.2013
    Jahressteuerbetrag 1.750 Euro, beziehungsweise Vorauszahlungsbeträge 437,50 Euro
  • GmbH mit Gründung nach 30.6.2013
    • Jahressteuerbetrag innerhalb der ersten 5 Jahre 500 Euro, beziehungsweise Vorauszahlungsbeträge 125 Euro
    • Jahressteuerbetrag innerhalb der ersten 6 bis 10 Jahre 1.000 Euro, beziehungsweise Vorauszahlungsbeträge 250 Euro
    • Jahressteuerbetrag ab dem 11. Jahr 1.750 Euro, beziehungsweise Vorauszahlungsbeträge 437,50 Euro
  • AG
    Jahressteuerbetrag 3.500 Euro, beziehungsweise Vorauszahlungsbeträge 875 Euro
  • Kreditinstitute und Versicherungen
    Jahressteuerbetrag 5.452 Euro, beziehungsweise Vorauszahlungsbeträge 1.363 Euro

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet? – Beispielrechnung Körperschaftsteuer

Erwirtschaftet eine Körperschaft einen Gewinn in Höhe von beispielsweise 1.000 Euro, dann fällt zunächst Körperschaftsteuer in Höhe von 25% an. Der Körperschaftsteuerbetrag liegt bei 250 Euro.

Der Gewinn nach Körperschaftsteuer beträgt somit 750 Euro. Wird der Gewinn nach seiner Versteuerung an die Gesellschafter der Körperschaft in Form von Gewinnausschüttungen ausbezahlt, dann ist dieser mit Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% zu belegen.
Der Betrag für die Kapitalertragsteuer, der auf die Gesamtsumme der Gewinnausschüttungen anfällt, umfasst dabei insgesamt 206,30 Euro. Bei der Gewinnausschüttung behält die Körperschaft die anfallende Kapitalertragsteuer ein und leitet den Betrag an das Finanzamt weiter.

Die Gewinnausschüttung für die Gesellschafter beträgt nach Abzug beider Steuern insgesamt 543,70 Euro. Diesen Betrag zahlt die Körperschaft an die Gesellschafter aus.

Damit ergibt sich für die gesamte Steuerbelastung der Gewinnausschüttung durch Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer ein Steuersatz in Höhe von insgesamt 45,63%.

Welche Abgabefristen gelten für die Körperschaftsteuererklärung?

Körperschaften müssen einmal im Jahr eine Körperschaftsteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Die Abgabefristen enden für die Steuererklärung in Papierform am 30. April des Folgejahres und für die elektronische Übermittlung über FinanzOnline am 30. Juni des Folgejahres. Die Abgabefristen können auf begründeten Antrag hin verlängert werden. Körperschaften, die einen Steuerberater für die Körperschaftsteuererklärung beauftragen, haben längere Fristen für die Abgabe.

Was gilt für Körperschaftsteuervorauszahlungen?

Für die Körperschaftsteuervorauszahlungen gelten dieselben Vorgaben wie für die Einkommensteuervorauszahlungen. Demnach müssen in regelmäßigen Abständen die Beträge für die Körperschaftsteuervorauszahlungen insgesamt viermal innerhalb eines Kalenderjahres an das Finanzamt entrichtet werden. Die Höhe des Vorauszahlungsbetrags wird durch das Finanzamt festgelegt. Sie richtet sich nach der Höhe des Steuerbetrags für die Körperschaftsteuer, der im Vorjahr zu entrichten war.

Welche Termine gelten für die Zahlung der Körperschaftsteuervorauszahlungen?

Auch die Termine für die Vorauszahlungen der KöSt entsprechen den Terminen für die Einkommensteuervorauszahlung. Die Fälligkeit für die Körperschaftsteuervorauszahlungen trifft demnach jeweils für die folgenden Daten zu:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

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